Ein Darlehnsvertrag verpflichtet den Darlehensgeber, dem Darlehensnehmer einen bestimmten Geldbetrag für die vereinbarte Laufzeit zur Verfügung zu stellen. Der Darlehensnehmer verpflichtet sich, die vereinbarten Zinsen zu zahlen und das Darlehen fristgerecht zurückzuzahlen (§488 BGB).
Bevor ein Abschluss eines Verbraucherdarlehensvertrages zu Stande kommt, muss das Kreditinstitut dem Verbraucher gegenüber vorvertragliche Informationspflichten (VVI) erfüllen (§491a BGB, Art. 247 EGBGB):
- Überreichung aller vertragsrelevanten Daten in Textform nach gesetzlich vorgegebenen Muster
- Bereitstellung eines Vertragsentwurfes
- Erläuterungen zum Darlehensvertrag
- Verbraucherdarlehensverträge sind schriftlich abzuschließen (§492 BGB)
Innerhalb der Laufzeit des Darlehensvertrages muss das Kreditinstitut den Kunden ständig über wichtige Änderungen und Daten des Vertrages informieren.
Folgende Verbraucherdarlehen werden verwendet:
- Überziehungskredite auf laufenden Konten
- Ratenkredite auf Darlehenskonten
Ratenkredite werden in einem vollem Betrag bereitgestellt – dieser wird in festen und monatlichen Raten (Annuitäten) zurückgezahlt. Laufzeiten von 12 Monaten bis zu 7 Jahren sind in der Praxis üblich. Bei unserem Partner können Sie sich hier ein unverbindliches Angebot berechnen lassen.
Verwendungszwecke dafür sind folgende:
- Finanzierung von Gebrauchsgütern – die neue Wohnungseinrichtung oder ein Auto
- Finanzierung von Verbrauchsgütern – Studium oder Urlaubsreise
- Umschuldung von Überziehungskrediten
Kreditwürdigkeit bei Privatkunden
Folgende Dokumente und Informationen sind nötig, um für einen Privatkredit in frage zu kommen.
persönliche Verhältnisse | Unterlagen |
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wirtschaftliche Verhältnisse | |
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Nachfolgend können Sie bei unseren Partnerern individuelle Angebote vergleichen:
Alle Angaben sind nach bestem Wissen, jedoch ohne Gewähr für Vollständigkeit und Richtigkeit.
Die Gesetzgebung kann sich jederzeit ändern.
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